Beitragsschulden in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Wie hoch ist mein Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Der monatlich zu zahlende Versicherungsbetrag berechnet sich nach dem Einkommen der versicherten Person.
Wer zahlt den Beitrag an meine Krankenkasse?
Bei Angestellten wird der Beitrag zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen, automatisch vom Bruttolohn abgezogen und an die Krankenkasse gezahlt. Freiwillig versicherte Mitglieder müssen den Beitrag selbst tragen und monatlich an ihre Krankenkasse zahlen.
Was passiert, wenn ich meinen Beitrag nicht bezahle?
Für jeden angefangenen Monat der verspäteten Zahlung ist ein Säumniszuschlag von 1 % des rückständigen Betrags zu zahlen. Sind Sie mit 2 Monatsbeiträgen im Rückstand und zahlen trotz Mahnung nicht, ruht der Anspruch auf Krankenversicherungsleistungen. Das bedeutet, dass Sie nur noch in Fällen akuter Erkrankung oder Schmerzen sowie Schwangerschaft und Mutterschaft Leistungen der Krankenkasse erhalten. Mitversicherte Familienangehörige haben aber weiter den vollen Versicherungsschutz.
Sie erhalten wieder alle Krankenkassenleistungen, wenn
- Sie Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen,
- Sie die Rückstände bezahlt haben,
- Sie eine Ratenvereinbarung mit der Krankenkasse geschlossen haben oder
- ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Eine Kündigung der Krankenversicherung ist wegen der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht nicht mehr möglich! Die Krankenkasse wird (z. B. durch eine Lohnpfändung oder Kontopfändung) versuchen, die Beiträge zwangsweise einzutreiben. Zudem haben die Krankenkassen die Möglichkeit, ihre Beitragsansprüche mit Ansprüchen des Versicherten aufzurechnen oder mit anderen Sozialleistungen, wie z. B. einer Rente, zu verrechnen.
Was kann ich tun, um meine Beitragsschulden wieder loszuwerden?
Beitragsansprüche unterliegen der Verjährungsfrist und verjähren in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind. Hierbei sind jedoch die Hemmung und der Neubeginn der Verjährungsfristen zu beachten.
Bei Teilzahlungen sollte man vereinbaren oder bei jeder Zahlung angeben, dass die Zahlung auf den Beitrag angerechnet werden soll und nicht auf die Säumniszuschläge oder andere Nebenkosten.
Es gibt einige Möglichkeiten, die mit den Krankenkassen verhandelt werden können. Hierzu gehören:
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Stundung
Voraussetzung: Die sofortige Einziehung der Beiträge ist mit erheblichen Härten für das Mitglied verbunden und der Anspruch wird durch die Stundung nicht gefährdet.
Folge: Die Fälligkeit der Beitragsansprüche wird auf einen späteren Zeitpunkt verlagert. -
Niederschlagung
Voraussetzung: Wenn feststeht, dass die Einziehung keinen Erfolg haben wird oder wenn die Kosten der Einziehung außer Verhältnis zur Höhe des Anspruchs stehen. Folge: Die Forderung wird durch die Krankenkasse nicht weiterverfolgt.
Die Wiederaufnahme der Geltendmachung der Forderung ist aber jederzeit wieder möglich. -
Erlass/Teilerlass
Voraussetzung: Wenn die Einziehung nach Lage des einzelnen Falls eine besondere Härte darstellt.
Folge: Die Krankenkasse verzichtet auf die rückständigen Beitragsforderungen. -
Vergleich
Voraussetzung: Der Vergleich muss für die Krankenkasse wirtschaftlich und zweckmäßig sein.
Folge: Krankenkasse und Mitglied können eine individuelle Absprache treffen, wie mit den rückständigen Beitragsforderungen verfahren werden soll.
Freiwillig Versicherte haben zusätzlich die Möglichkeit, ihre Beitragseinstufung bis zu 12 Monate rückwirkend korrigieren zu lassen. Hierfür reicht der Nachweis niedrigerer Einkünfte z. B. durch die Vorlage eines Einkommenssteuerbescheids.
Bietet das Verbraucherinsolvenzverfahren eine Möglichkeit die Beitragsschulden loszuwerden?
Das Verbraucherinsolvenzverfahren bietet mit der Restschuldbefreiung grundsätzlich die Möglichkeit die Beitragsschulden loszuwerden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Krankenkassen auch während eines Insolvenzverfahrens die Möglichkeit haben, mit ihren Forderungen auf- bzw. zu verrechnen.
Beitragsschulden in der privaten Krankenversicherung (PKV)
Wie hoch ist mein Beitrag zur privaten Krankenversicherung?
Grundlage der Beitragshöhe ist das individuelle Risiko, das Alter und die Wahl des Tarifs, unabhängig von Ihrem Einkommen. Das Versicherungsverhältnis wird durch einen Vertrag abgeschlossen.
Wer zahlt die Prämien (Beitrag) an meine Krankenkasse?
Im Rahmen der PKV ist jedes Mitglied selbst verantwortlich, die geschuldete Prämie an das Versicherungsunternehmen zu zahlen.
Was passiert, wenn ich meine Prämien nicht bezahle?
Für jeden angefangenen Monat des Rückstands entsteht ein Säumniszuschlag von 1 % des Prämienrückstands.
Sind Sie in Höhe von 2 Monatsprämien im Rückstand und hat das Versicherungsunternehmen Sie zum zweiten Mal gemahnt, können Sie in den sogenannten „Notlagentarif“ eingestuft werden. Das bedeutet, dass Sie nur noch eingeschränkt Leistungen der privaten Krankenversicherung in Anspruch nehmen können. Der Notlagentarif tritt nicht ein, wenn alle rückständigen Ansprüche und Säumniszuschläge gezahlt wurden und/oder Sie Leistungen nach dem nach dem SGB II oder SGB XII beziehen. Zusätzlich endet der Notlagentarif, wenn Sie mit dem Versicherungsunternehmen eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen.
Was kann ich tun, um meine Beitragsschulden wieder loszuwerden?
Um Beitragsschulden wieder loszuwerden, müssen Sie sich mit Ihrem Versicherungsunternehmen einigen. Hier kommen alle Interventionsmöglichkeiten von Ratenzahlungsvereinbarungen über Stundungen und Niederschlagungen sowie ein (Teil-)Erlass in Betracht.
In einigen Fällen lohnt sich ein Wechsel in den Standard- oder Basistarif, den die privaten Krankenkassen anbieten. Eine Aufrechnung gegen Kostenerstattungsansprüche des Mitglieds mit geschuldeten Prämien ist dann nicht möglich. Die Beitragsschulden in der privaten Krankenversicherung sind grundsätzlich restschuldbefreiungsfähig, sodass auch das Verbraucherinsolvenzverfahren eine Möglichkeit bietet, Beitragsschulden loszuwerden.