Verstöße gegen ein Strafgesetz können mit einer Haftstrafe oder – bei weniger schweren Straftaten – auch mit einer Geldstrafe bestraft werden. Was eine Straftat ist, ist gesetzlich geregelt (im Strafgesetzbuch, aber auch in einigen Spezialgesetzen wie z. B. dem Betäubungsmittelgesetz).
Wie läuft das Geldstrafen-Verfahren ab?
Für die Verfolgung von Straftaten ist zunächst die Polizei zuständig; die Entscheidung über eine Strafe trifft aber immer ein Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht müssen Ihnen vor der Entscheidung Gelegenheit geben, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen. Sollen Sie zu einer Geldstrafe verurteilt werden, findet oft keine Verhandlung im Gerichtsgebäude statt, sondern das gesamte Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Das Urteil in diesem schriftlichen Verfahren heißt „Strafbefehl“.
Wie wird eine Geldstrafe berechnet?
Die Geldstrafe wird nicht als fester Betrag, sondern in Tagessätzen festgelegt. Das Strafmaß liegt zwischen mindestens 5 und höchstens 360 Tagessätzen (bzw. höchstens 720 Tagessätzen, wenn aus mehreren Einzel-Geldstrafen eine Gesamtstrafe gebildet wird).
Die Höhe eines Tagessatzes reicht von mindestens 1 € bis höchstens 30.000 €. Dies wird nach dem bereinigten Einkommen (nach Abzug von Unterhalt, Fahrtkosten zur Arbeit usw.) berechnet, das Sie zum Zeitpunkt des Urteils durchschnittlich erzielt haben (1 Monats-Nettoeinkommen = 30 Tagessätze). Wenn dem Gericht keine Information dazu vorliegt, wird Ihr Einkommen geschätzt.
So berechnet sich die Summe der Geldstrafe: Anzahl der Tagessätze x Höhe eines Tagessatzes
Kann ich gegen einen Strafbefehl vorgehen?
Der Strafbefehl wird Ihnen förmlich zugestellt (im gelben Briefumschlag). Sie haben ab dem Tag, an dem der Strafbefehl in Ihren Briefkasten eingeworfen wird (das Datum steht auf dem Umschlag) 2 Wochen Zeit, um Einspruch oder Teileinspruch gegen den Strafbefehl einzulegen. Dies ist in 2 Fällen sinnvoll:
- Wenn Sie die Straftat nicht begangen haben (dann sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen).
- Wenn der Tagessatz zu hoch ist, weil das Gericht Ihr Einkommen falsch eingeschätzt hat. Wenn Sie dann Teileinspruch einlegen und Ihr tatsächliches Einkommen bzw. notwendige Ausgaben (z. B. Kindesunterhalt, krankheitsbedingte Mehrausgaben) belegen, wird die Tagessatzhöhe korrigiert, sodass die Summe der Geldstrafe sinkt.
Wichtig: Halten Sie die Frist für den Einspruch/Teileinspruch unbedingt ein. Später können Sie diesen nur noch nachholen, wenn Sie beweisen können, dass Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben.
Was kann ich tun, wenn ich die Geldstrafe nicht bezahlen kann?
Die Geldstrafe kann nicht durch ein Insolvenzverfahren beseitigt werden.
Weil es sich um eine Strafe handelt, könnte die Geldstrafe auch nur in ganz besonderen Härtefällen durch die Staatsanwaltschaft im Gnadenweg zur Bewährung ausgesetzt werden.
Die Gerichtskasse/Staatsanwaltschaft wird Sie auffordern, die Geldstrafe in einer Summe zu bezahlen. Wenn Sie das nicht können, können Sie einen Antrag auf Ratenzahlung oder Zahlungsaufschub (Stundung) stellen. Es werden dafür keine Zinsen berechnet. Sie müssen aber alle Anträge begründen und Ihre Angaben auch belegen können.
Alternative: Umwandlung in Arbeitsstunden
Wenn Sie die Geldstrafe auf Dauer nicht zahlen können, ist die Umwandlung in „gemeinnützige Arbeit“ möglich. Hierfür müssen Sie einen Antrag stellen. Für jeden Tagessatz müssen Sie dann normalerweise 6 Arbeitsstunden ohne Bezahlung bei einer sozialen oder kommunalen Organisation leisten. Die Stundenzahl kann gesenkt werden, wenn es besondere Gründe gibt (z. B., wenn Sie schon einen Vollzeitjob haben und die Arbeitsstunden abends oder am Wochenende ableisten müssen).
Was droht mir, wenn ich nichts tue?
Wenn Sie ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht bekommen, sollten Sie unbedingt reagieren und Ihre Situation erklären. Ansonsten wird irgendwann angeordnet, dass Sie wegen der Geldstrafe ins Gefängnis kommen und die Geldstrafe „absitzen“ müssen (Ersatzfreiheitsstrafe). Für 2 Tagessätze müssen Sie dann 1 Tag in Haft.
Bin ich mit einer Geldstrafe vorbestraft?
Eine einzelne Geldstrafe wird nur dann in Ihr Führungszeugnis aufgenommen, wenn sie mehr als 90 Tagessätze beträgt. Wenn Sie aber zu einer weiteren Geldstrafe verurteilt werden, werden alle Strafen in Ihr Führungszeugnis eingetragen, auch wenn die Summe der Tagessätze weniger als 91 ergibt.