Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf ein Girokonto. Dieses Konto heißt Basiskonto!
Was ist ein Basiskonto?
Es handelt sich um ein Girokonto, das in der Regel nicht überzogen werden kann (Guthabenkonto). Sie erhalten eine EC-Karte, aber keine Kreditkarte. Daueraufträge und Einzugsermächtigungen sind möglich, wenn genug Geld auf dem Konto ist. Das Basiskonto kann nur von einer Einzelperson eingerichtet werden. Es kann als Pfändungsschutzkonto (= P-Konto) geführt werden. Siehe „Infoblatt 03 – P-Konto“
Wie bekomme ich ein Basiskonto?
Ein Recht auf ein Girokonto besteht für alle, auch für wohnungslose oder obdachlose Menschen sowie Geflüchtete. Sie müssen sich aber ausweisen können und postalisch erreichbar sein. Bei jeder Bank gibt es dafür einen Standardantrag, der im Internet abrufbar ist. Sie entscheiden selbst, bei welcher Bank Sie Ihr Konto führen wollen.
Kann die Bank die Einrichtung eines Basiskontos verweigern?
Das ist nur sehr eingeschränkt möglich und muss innerhalb von 10 Tagen schriftlich begründet werden. Eine Ablehnung ist vor allem dann möglich, wenn …
- Sie bereits ein Basiskonto bei einer anderen Bank haben, das Sie tatsächlich auch nutzen können.
- Sie in der Vergangenheit ein Konto bei derselben Bank hatten, das Ihnen zu Recht gekündigt wurde.
- Sie sich strafbar verhalten haben oder gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen haben (z. B. Geldwäschegesetz).
Abgelehnt! Was kann ich tun?
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter www.bafin.de – dort bitte in der Suchmaske das Stichwort „Basiskonto“ eingeben – oder bei einer Verbraucherschlichtungsstelle. Die Adressen muss die Bank Ihnen mitteilen. Sie können aber auch Klage bei Gericht erheben.
Was kostet ein Basiskonto?
Das Gesetz regelt, dass das Basiskonto nicht deutlich teurer sein darf als ein vergleichbares Konto bei der gleichen Bank.
Kann das Basiskonto von der Bank gekündigt werden?
Das ist nur sehr eingeschränkt möglich, z. B. wenn Sie bei der Kontoeröffnung falsche Angaben gemacht haben, ein weiteres Konto eröffnen, das Konto überziehen oder das Konto 2 Jahre lang nicht genutzt haben. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und begründet sein; die Beschwerdestellen müssen genannt werden.