Mahnungen, Drohbriefe, Telefonterror

In der Regel erhalten Sie zunächst Zahlungserinnerungen oder Mahnungen. Diese Schreiben kommen teilweise in rascher Folge bei Ihnen an. Gläubigerinnen und Gläubiger (das sind die Stellen oder Personen, bei denen Sie Schulden haben) geben die weitere Bearbeitung dann häufig an Inkassofirmen oder Anwaltskanzleien ab. In den Mahnschreiben wird immer wieder versucht, mit drastischen Formulierungen Druck aufzubauen. Es wird Ihnen mit Lohn- und Kontopfändung, negativer SCHUFA, Gerichtsvollzieher, Haftbefehl und sonstigen gerichtlichen Maßnahmen sowie mit zusätzlichen Kosten und Zinsen gedroht. Mit jedem weiteren Schreiben erhöht sich außerdem die Forderung.

Die Androhung einer Strafanzeige durch Anwaltskanzleien oder Inkassofirmen löst besonders viel Angst aus. In der Regel sind Ihre Befürchtungen aber vollkommen grundlos. Das Nichtzahlen von Rechnungen und Kreditraten kann nur dann eine Straftat sein, wenn Sie von Anfang an nicht zahlen wollten und konnten.

Es gibt Inkassounternehmen, die mit Hausbesuchen oder der Beauftragung einer Detektei drohen, um Sie unter Druck zu setzen. Andere Gläubigerinnen und Gläubiger betreiben sogenanntes Telefoninkasso. Sie werden regelmäßig (vor allem abends und an Wochenenden) angerufen. Solche Anrufe sind natürlich sehr lästig und verstärken den Druck auf Sie.

Was können Sie tun?

  1. Stellen Sie zunächst fest, ob es sich um eine Forderung handelt, die bezahlt werden muss, um Ihre Lebensgrundlage zu sichern. Zum Beispiel müssen die laufende (monatliche) Miete und die Energiekosten gezahlt werden. Dies gilt eventuell auch für andere Verträge, die weiterlaufen sollen (z. B. Telefon).
  2. Zur Sicherung Ihrer Existenz ist es wichtig, die Ausgaben zu senken. Es kann notwendig sein, Ratenzahlungen einzuschränken oder ganz einzustellen. Hierzu müssen Sie dann auch Einzugsermächtigungen widerrufen und Daueraufträge löschen.
  3. Zahlen Sie nicht aus Angst! Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Ob von Ihrem Einkommen etwas gepfändet werden kann, hängt von der Einkommenshöhe und der Zahl Ihrer Unterhaltspflichten ab.
  4. Sogenannte Kleinst- oder Mindestraten (z. B. 10 Euro monatlich) verringern häufig die Gesamtforderung nicht. Sie erkennen aber durch die Zahlung eventuell überhöhte Kosten und Zinsen an. Außerdem beginnt die Verjährungsfrist durch solche Zahlungen im Regelfall von vorne.
  5. Hausbesuche von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Inkassofirmen sollten Sie nicht zulassen! Nur „amtliche“ Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher oder Vollstreckungsbeamte haben die Berechtigung, einen Hausbesuch (mit Terminabsprache) bei Ihnen zu machen.
  6. Geben Sie keine Auskünfte am Telefon! Weisen Sie aber auf Ihre Zahlungsunfähigkeit hin! – Sagen Sie, dass Sie nicht weiter angerufen werden wollen! – Legen Sie den Hörer auf!
  7. Schreiben Sie den Gläubigerinnen und Gläubigern und erklären Sie Ihre finanzielle Situation.

Was dürfen Gläubiger tun?

Gläubigerinnen und Gläubiger dürfen ihre Forderung absichern. Dies geschieht normalerweise durch ein gerichtliches Mahnverfahren. In diesem Fall wird Ihnen vom Gericht ein Mahnbescheid, im gelben Umschlag mit Zustellungsvermerk, geschickt. Siehe „Infoblatt 09 – Gerichtliches Mahnverfahren“.

Lassen Sie sich beraten. Die für Sie zuständige Beratungsstelle finden Sie unter www.meine-schulden.de/beratungsstellen – hier finden Sie auch einen Musterbriefgenerator, um Ihre Gläubigerinnen und Gläubiger anzuschreiben. Eine Schuldnerberatung ist für Sie in der Regel kostenlos.

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